Information des Jagdinspektorates
Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger
Bekanntlich müssen Jägerinnen und Jäger jährlich den Treffsicherheitsnachweis erbringen, um für die Ausübung der Jagd berechtigt zu sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann ein solcher nicht erbracht werden, weil die Schiessstände geschlossen sind und die Vereinsschiessen nicht durchgeführt werden dürfen.
Aufgrund der gegenwärtigen Informationslage kann nicht abgeschätzt werden, wann und zu welchen Bedingungen die Schiessstände wieder öffnen werden. Weiter muss im Moment davon ausgegangen werden, dass die Gehorsamsprüfung des Berner Jägerverbands 2020 nicht stattfinden kann. Spezielle Situationen bedingen pragmatische und unkonventionelle Lösungen. Aus diesem Grund treffen wir folgende Anordnungen:
Das Jagdinspektorat verlängert alle im Jahr 2019 erbrachten Treffsicherheits-Nachweise um 12 Monate.
Mit anderen Worten: Wer 2019 einen gültigen Treffsicherheitsnachweis besass, der ihn zur Ausübung der Berner Jagd berechtigt hat, muss für das Jagdjahr 2020/2021 keinen Treffsicherheitsnachweis erbringen, um im Kanton Bern eine Jagdbewilligung zu erhalten.
Damit folgen wir auch der Empfehlung der Schweizerischen Jagd- und Fischereiverwalter-Konferenz (JFK). Bei Jägerinnen und Jäger, welche 2019 ein Basispatent gelöst haben, setzen wir den Treffsicherheitsnachweis voraus, auch wenn sie das entsprechende Dokument nicht mehr haben sollten. Wir behalten uns aber vor, dies in Einzelfällen zu überprüfen.
Das Jagdinspektorat weist zudem darauf hin, dass alle Jägerinnen und Jäger gehalten sind, ihre Gewehre für die Jagd einzuschiessen und vorher zu üben.
Weiter wird auf das Erfordernis einer Gehorsamsprüfung in diesem Jagdjahr verzichtet. Auf dieser Jagd dürfen deshalb ausnahmsweise drei bis vierjährige Hunde auch ohne entsprechenden Nachweis eingesetzt werden.
Diese Ausnahmen gelten explizit nur für das Jagdjahr 2020/2021.
Zudem weisen wir darauf hin, dass aufgrund der besonderen Situation die Patentanmeldeunterlagen voraussichtlich rund 14 Tage später als üblich versendet werden können.
Wir danken für eure Kenntnisnahme.
Freundliche Grüsse
Niklaus Blatter, Jagdinspektor